Es gibt viele Gründe, den Wert seiner Immobilie kennen zu wollen. Doch was soll man machen, wenn man eine natürliche Abneigung gegen Zahlen hat? Auch wenn diese Abneigung nicht vorhanden ist, bleibt immer ein kleiner Zweifel, ob man alles richtig gemacht hat. Vielleicht fehlt aber auch einfach die Lust oder Zeit, sich mit dem Thema näher zu befassen. Professionelle Hilfe in Anspruch nehmenZum Glück kann und sollte man in vielen Fällen die Immobilienschätzung einem Sachverständigen überlassen (klicken Sie hier). Hier erfährt man viele nützliche Details über die Immobilienschätzung und kann diese in wenigen Minuten vornehmen lassen. Die nötigen Eckdaten, wie beispielsweise Wohnfläche, Grundstücksfläche, Baujahr oder Renovierungsjahr sollte man sich vorher zurechtlegen. Derzeit ist die Schätzung auf die Schweiz, Frankreich und Spanien beschränkt. Über diese 3 Länder bekommt man auch weiterführende Informationen über die Quadratmeterpreise. Eine farblich markierte Karte verschafft einen schönen Überblick darüber, wo die Immobilien besonders günstig oder teuer sind. Weitere Länder sind bereits in Arbeit. Verkauf oder ErbschaftEin Grund, seine Immobilie schätzen zu lassen, liegt vor, wenn man seine Immobilie verkaufen möchte. Schließlich soll ein angemessener Preis für das Haus erzielt werden. Gerade bei Immobilien kann man schnell mehrere Tausende verlieren, wenn man sich bei der Schätzung vertut. Man kann auch auf seiner Immobilie sitzen bleiben, wenn man den Preis zu hoch ansetzt. Scheidung und RenovierungÄhnlich wie bei einer Erbschaft verhält es sich bei einer Scheidung. Ist man Miteigentümer einer gemeinsamen Immobilie, muss man sich mit seinem Expartner einig werden. Dies kann ebenfalls eine Auszahlung oder den Verkauf bedeuten. FinanzamtJe nachdem wo Sie wohnen, sind Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer oder Immobiliensteuer fällig. In diesem Fall müssen Experten den Wert der Immobilie ermitteln, der dann als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Steuer herangezogen wird. In diesem Fall kann man die Wertermittlung selbstverständlich nicht selber vornehmen. Es kommt auch vor, dass das Finanzamt den Wert einer Immobilie zu hoch ansetzt. Die Wertermittlung kann dann dabei helfen, sich gegen das Finanzamt zu wehren. Welche Wertermittlungsverfahren gibt es?Es gibt unterschiedliche Verfahren, nach denen der Wert einer Immobilie ermittelt werden kann. Die Immobilie selber und auch das Ziel der Wertermittlung können darüber entscheiden, welches Verfahren man anwenden sollte. Grob kann man drei Verfahren nennen: Bei dem Vergleichswertverfahren werden ähnliche Immobilien aus der Region zur Wertermittlung herangezogen. Das Ertragswertverfahren schaut darauf, welche Erträge sich mit der Immobilie erzielen lassen (zum Beispiel Miete). Wenn die ersten beiden Verfahren nicht möglich sind, bietet sich das Sachwertverfahren an.
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