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Haus und Garten

Briefkasten ohne korrektes Briefkastenschild

Der Postbote muss die Post immer zustellen. Immer? Nun ja, wenn man nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) geht, nicht. Denn darin stehen durchaus Dinge, welche auch den Namen am Briefkasten und auf dem Briefkastenschild betreffen, die eine Zustellung unmöglich machen. Dann nämlich, ist der Postbote von seiner Pflicht der Zustellung befreit. Dies gilt nicht nur, wenn der Briefkasten durch bauliche Gegebenheiten nicht erreichbar ist. Zum Beispiel weil ein Zaun um das Grundstück gebaut wurde, der Briefkasten allerdings dahinter angebracht ist. So kann der Briefträger zwar den Briefkasten mit dem Namen am Briefkasten auf Briefkastenschild sehen, diesen aber nicht erreichen.

Wann muss der Briefträger nicht zustellen?

So heisst es in der PUDLV zum Beispiel:”Ist die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen oder fehlt eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen, kann der Empfänger von der Zustellung ausgeschlossen werden.” Der Entscheidende letzte Satz gibt den Hinweis. Wenn eine geeignete Vorrichtung fehlt. Das meint natürlich nicht nur den Briefkasten selbst. Sondern auch den Namen am namensschild Briefkasten und auch ein fehlendes Briefkastenschild. Denn ist kein Briefkastenschild angebracht und somit kein Name zu erkennen, darf der Postbote die Post erst gar nicht einwerfen. Denn es muss ja eindeutig erkennbar sein, wem der Postkasten letztlich gehört.

Briefträger in Gefahr

Stellt die Zustellung der Post für den Briefträger eine Gefahr dar, muss er oder sie die Post nicht zustellen, auch wenn ein ordnungsgemäßes Briefkastenschild und somit ein Name am Briefkasten angebracht ist. So sagt es die PUDLV. Allerdings ist nicht genau definiert, was als Gefahr verstanden wird. Hier liegt es im Ermessen des Postboten, in wie weit er oder sie eine Situation als gefährlich einstuft. Ob dies nun ein Haustier ist, dass den Briefkasten beschützt, insofern der Briefträger keine Leckerli in der Hosentasche hat oder eine andere Gefahr. Letztlich muss der Postbote selbst entscheiden.